Behandllungskosten

Wird ein Patient von mir als Heilpraktikerin behandelt, erfolgt dies  auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages.

Meine Pflicht als Heilpraktikerin ist die gewissenhafte Behandlung, wobei ich meine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Heilkunde einsetze. Dies beinhaltet u.a. die Beratung, die Aufklärung, die Diagnosestellung und die Durchführung der Therapie.

Ein Erfolg, also die Heilung oder Linderung, wird im Dienstvertrag nicht besprochen; abgesehen davon sind Heilungsversprechen aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes verboten.

Sie als Patient haben eine Mitwirkungspflicht, z.B. das Mitteilen von, für die Behandlung relevanten Informationen, die Einhaltung von Terminen und von Absprachen (z.B. nüchtern zur Blutabnahme kommen) und zum Entrichten der vereinbarten Vergütung.

Die in der Rechnung genannten Behandlungskosten sind innerhalb der dort gesetzten Frist zu überweisen. Vor jeder neuen Therapie werde ich Sie, als Patienten, über die zu erwartenden Kosten informieren.

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen die naturheilkundliche Versorgung als sogenannte Selbstzahler, da die gesetzlichen Krankenkassen diese Behandlungskosten im Allgemeinen nicht übernehmen. Es ist allerdings ratsam die Kassen auf eine Kosten-erstattung anzusprechen. Dies ist vom Patienten selbst durch-zuführen und wird von den Kassen individuell gehandhabt.

Falls Sie einen Anspruch auf Kostenerstattung durch Ihre Bei-hilfestelle, Privatversicherung oder Zusatzversicherung haben weise ich darauf hin, dass Sie eine Kostenerstattung eigenverantwortlich einleiten und, dass ausschließlich Sie Ansprechpartner Ihrer Versicherung bzw.Ihrer Beihilfestelle sind. Abhängig von dem von Ihnen gewählten Versicherungstarif  fällt auch die Höhe der zu erwartenden Erstattung aus.Teilweise ist es hier ratsam schon vor Beginn der naturheilkundlichen Behandlung abzuklären, ob und in welchem Rahmen die Kosten übernommen werden.

Die volle Höhe der vereinbarten Behandlungskosten und deren fristgerechte Begleichung sind unabhängig von den zu erwartenden Leistungen Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle von Ihnen zu zahlen. 

 

Bettina Kurz

Heilpraktikerin

Am Krautgarten Nr. 2

61273 Wehrheim

 

Telefon:

06081 9858622 

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