Die Kosten

Wird ein Patient von mir als Heilpraktikerin behandelt, erfolgt dies auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages.

Meine Pflicht als Heilpraktikerin ist die gewissenhafte Behandlung, wobei ich meine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Heilkunde einsetze. Dies beinhaltet u.a. die Beratung, die Aufklärung, die Diagnosestellung und die Durchführung der Therapie.

Ein Erfolg, also die Heilung oder Linderung, wird im Vertrag nicht besprochen; abgesehen davon sind Heilversprechen aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes verboten.

Sie als Patient haben eine Mitwirkungspflicht, z.B. das Mitteilen von für die Behandlung relevanten Informationen, die Einhaltung von Terminen und von Absprachen (z.B. nüchtern zur Blutabnahme kommen) und zum Entrichten der vereinbarten Vergütung.

Die in der Rechnung genannten Behandlungskosten sind innerhalb der dort gesetzten Frist zu überweisen. Vor jeder neuen Therapie werde ich Sie als Patienten über die zu erwartenden Kosten informieren.

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen die naturheilkundliche Versorgung als sogenannte Selbstzahler, da die gesetzlichen Krankenkassen diese Behandlungskosten im Allgemeinen nicht übernehmen.

Es ist allerdings ratsam, die Kassen im Vorfeld auf eine Kostenerstattung anzusprechen. Dies ist vom Patienten selbst durchzuführen und wird von den Kassen individuell gehandhabt.

Falls Sie einen Anspruch auf Kostenerstattung durch Ihre Beihilfestelle, Privat- oder Zusatzversicherung haben, weise ich darauf hin, dass Sie eine Kostenerstattung eigenverantwortlich einleiten und dass ausschließlich Sie
Ansprechpartner Ihrer Versicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle sind. Abhängig von dem von Ihnen gewählten Versicherungstarif fällt auch die Höhe Ihrer zu erwartenden Erstattung aus.

Teilweise ist es auch hier ratsam, schon vor Beginn der naturheilkundlichen Behandlung abzuklären, ob und in welchem Rahmen die Kosten übernommen werden.

Bei  Privat-, Beihilfe- und Zusatzversicherungen zeigt meine Erfahrung, dass meist nur ein Teil der entstehenden Kosten erstattet wird. Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH).
Da dieses Verzeichnis und die darin enthaltenen Abrechnungssätze aus dem letzten Jahrtausend stammen, machen wir einen Vertrag mit zu vereinbarenden aktuellen  Stundensätzen, die - zum Teil mit Sätzen oberhalb des GeBüH-Rahmens und mit Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand - berechnet werden

Die Höhe der vereinbarten Behandlungskosten und deren fristgerechte Begleichung sind unabhängig von den zu erwartenden Leistungen Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle von Ihnen zu zahlen.

Für die Anamnese berechne ich 100€ pro Stunde.

Das Labor rechnet die Analysekosten direkt mit Ihnen ab. 
Je nach Umfang der Analysen können hier zwischen 80,- € bis 300.-€  oder auch mehr anfallen.  Ich kläre Sie im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten auf.

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