Behandllungskosten
Wird ein Patient von mir als Heilpraktikerin behandelt, erfolgt dies auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages.
Meine Pflicht als Heilpraktikerin ist die gewissenhafte Behandlung, wobei ich meine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Heilkunde einsetze. Dies beinhaltet u.a. die Beratung, die Aufklärung, die Diagnosestellung und die Durchführung der Therapie.
Ein Erfolg, also die Heilung oder Linderung, wird im Dienstvertrag nicht besprochen; abgesehen davon sind Heilungsversprechen aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes verboten.
Sie als Patient haben eine Mitwirkungspflicht, z.B. das Mitteilen von, für die Behandlung relevanten Informationen, die Einhaltung von Terminen und von Absprachen (z.B. nüchtern zur Blutabnahme kommen) und zum Entrichten der vereinbarten Vergütung.
Die in der Rechnung genannten Behandlungskosten sind innerhalb der dort gesetzten Frist zu überweisen. Vor jeder neuen Therapie werde ich Sie, als Patienten, über die zu erwartenden Kosten informieren.
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen die naturheilkundliche Versorgung als sogenannte Selbstzahler, da die gesetzlichen Krankenkassen diese Behandlungskosten im Allgemeinen nicht übernehmen.
Es ist allerdings ratsam die Kassen im Vorfeld auf eine Kostenerstattung anzusprechen. Dies ist vom Patienten selbst durchzuführen und wird von den Kassen individuell gehandhabt.
Falls Sie einen Anspruch auf Kostenerstattung durch Ihre Beihilfestelle, Privat- oder Zusatzversicherung haben, weise ich darauf hin, dass Sie eine Kostenerstattung eigenverantwortlich einleiten und, dass ausschließlich Sie Ansprechpartner Ihrer Versicherung bzw.Ihrer Beihilfestelle sind. Abhängig von dem, von Ihnen gewählten, Versicherungstarif fällt auch die Höhe Ihrer zu erwartenden Erstattung aus.
Teilweise ist es hier ratsam schon vor Beginn der naturheilkundlichen Behandlung abzuklären, ob und in welchem Rahmen die Kosten übernommen werden.
Die volle Höhe der vereinbarten Behandlungskosten und deren fristgerechte Begleichung sind, unabhängig von den zu erwartenden Leistungen Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, von Ihnen zu zahlen.
Für die Anamnese berechne ich 100€ pro Stunde.
Laboranalysn sind Kosten, die das Labor direkt mit Ihnen abrechnet. Je nach Analysen können hier zwischen 80,- € bis 300.-€ oder auch mehr anfallen. Ich kläre Sie im Vorfeld über die Kosten auf.
Die Kosten der Behandlungen und Therapien belaufen sich auf einen Stundensatz, den wir beim ersten Termins besprechen.
Bei Privat-, Beihilfe- und Zusatzversicherungen kann ich leider nur mitteilen, dass meist ein Teil der entstehenden Kosten erstattet wird.
Dies ist abhängig von Ihrem gewählten Tarif mit den Versicherungen und von deren Erstattungsverhalten, das sich im allgemeinen, noch heute, an dem GebüH ( Gebührenverzeichnis Heilprakitker) orientiert, welches im letzten Jahrtausend erhoben wurde.
Bettina Kurz
Heilpraktikerin
Am Krautgarten Nr. 2
61273 Wehrheim
Telefon:
06081 9858622
Bitte hinterlassen Sie mir eine Nachricht.
Ich rufe gerne zurück.
Allerdings kann ich Anrufe ohne Nachricht Ihrerseits leider nicht berücksichtigen.
Termine nach Vereinbarung
Hausbesuche sind möglich